Allgemeine Informationen:
Haben Sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt ausgestellt bekommen und
sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse z.B. IKK, AOK, LKK, BKK, DAK, TKK, GEK u.s.w. versichert, müssen Sie 10 % des Rezeptwertes + 10 € pro Rezept zuzahlen.
Diese Regelung entfällt, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind und über einen Befreiungsausweis verfügen.
Wichtig: Diese Heilmittelverordnung muss ab Ausstellungsdatum innerhalb der nächsten 14 Tagen begonnen werden und darf max. zwei Wochen
unterbrochen werden.
Wir nehmen am Programm der integrativen Versorgung der IKK Südwest teil.
